1. Zuständiges Standesamt kontaktieren
Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Informieren Sie sich dort am besten vorab, ob für die persönliche Erklärung ein Termin erforderlich ist.
Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Informieren Sie sich dort am besten vorab, ob für die persönliche Erklärung ein Termin erforderlich ist.
2. Kirchenaustritt erklären
Sie können Ihren Kirchenaustritt persönlich beim zuständigen Standesamt erklären. Bringen Sie dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ein Nachweis über Ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nicht erforderlich.
Sie können Ihren Kirchenaustritt persönlich beim zuständigen Standesamt erklären. Bringen Sie dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ein Nachweis über Ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nicht erforderlich.
Alternativ kann die Austrittserklärung auch schriftlich in öffentlich beglaubigter Form beim zuständigen Standesamt eingereicht werden.
3. Bestätigung erhalten und aufbewahren
Das Standesamt stellt Ihnen eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt aus. Bewahren Sie diese bitte dauerhaft gut auf.
Das Standesamt stellt Ihnen eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt aus. Bewahren Sie diese bitte dauerhaft gut auf.
- Kosten: Für den Kirchenaustritt wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die genaue Höhe richtet sich nach der Gebührensatzung der zuständigen Kommune.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben. Die erforderlichen Informationen werden über die zuständigen Behörden an die Finanzverwaltung weitergegeben.
- Kirchliche Folgen: Mit dem Kirchenaustritt verlieren Sie viele Ihrer bisherigen Mitgliedschaftsrechte in der katholischen Kirche. Der Empfang von Sakramenten und Sakramentalien kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Auch kirchliche Ämter und Dienste – beispielsweise das Patenamt – können nicht mehr übernommen werden.
- Kirchliche Angebote: Angebote der Beratung, seelsorgerlichen Begleitung, Bildung und Caritas stehen Ihnen auch nach einem Kirchenaustritt weiterhin offen.
Ein Kirchenaustritt ist eine persönliche Entscheidung, für die es ganz unterschiedliche Gründe geben kann.
Wenn Sie noch unsicher sind, Fragen haben oder einfach mit jemandem über Ihre Gedanken sprechen möchten, stehen Ihnen unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Das Gespräch ist vertraulich, ergebnisoffen und verpflichtet Sie zu nichts.
Auch nach einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe bestehen. Die Zusage der lebenslangen Begleitung Gottes, die uns Menschen in der Taufe geschenkt wird, bleibt auch nach einem Kirchenaustritt erhalten.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder Teil der katholischen Kirche werden möchten, ist eine Wiederaufnahme jederzeit möglich.
Wie eine Wiederaufnahme abläuft und an wen Sie sich wenden können, erfahren Sie auf unserer Informationsseite „Was tun, wenn ich (wieder) katholisch werden möchte?“

