Der Pfarreivermögensverwaltungsrat (PVVR) ist neben dem Pfarreirat und dem Verwaltungsvorstand Organ der Kirchengemeinde. Dieses Gremium besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Pfarreirat berufen werden, zwei Mitglieder des Pfarreirats selbst sowie dem Pfarrer als Vorsitzenden Der PVVR tagt, sooft es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben erforderlich ist, mindestens jedoch sechsmal jährlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der PVVR übt die Aufsicht über die Tätigkeit des Verwaltungsvorstandes und des Pfarreiökonomen aus und berät diese bei Ihrer Arbeit. Ein Katalog bestimmter Rechtsakte bedarf seiner Zustimmung. Damit stellt dieses Gremium sicher, dass das Vermögen der Pfarrei nachhaltig und im Sinne der pastoralen Richtlinien eingesetzt wird. Er gibt gegenüber dem Pfarreirat Empfehlungen zum Haushaltsplan und zum Jahresabschluss ab, bestimmt den Prüfer des Jahresabschlusses und nimmt dessen Prüfbericht entgegen. Auf diese Weise bringt der PVVR wirtschaftliche Expertise ein, damit die pastoralen Richtlinien finanziell tragfähig umgesetzt werden können.
